Hanfsamen unterliegen nicht den Einschränkungen im Zuge des „Einheitsübereinkommens der Vereinten Nationen über Suchtstoffe“ von 1961. Hanfsamen sind demnach aus rechtlicher Sicht nicht mit Cannabis gleichzustellen und sind nicht in die Anlagenlisten der zu regulierenden Stoffe aufgenommen. Artikel 28 des Übereinkommens besagt, dass „das Übereinkommen sich nicht auf den Anbau von Hanfpflanzen zu rein gewerblichen (Fasern und Samen) oder gartenbaulichen Zwecken bezieht“. Die in den einzelnen Ländern geltenden Gesetze in Bezug auf Hanfsamen sind von Land zu Land verschieden. In einigen Ländern kann der bloße Besitz von Hanfsamen sogar mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Daher empfehlen wir eindringlich, dass Ihr Euch eingehend über die national gültigen Gesetze informiert, insbesondere in Bezug auf die Länder Deutschland, Österreich, Frankreich, Australien, Marokko, Zaire, usw., wo der Vertrieb oder der Besitz von Hanfsamen gegen das Gesetz verstößt. In einigen Ländern wird der Hanfanbau strafrechtlich verfolgt, wohingegen er in anderen Ländern zu gewerblichen, wissenschaftlichen, medizinischen und Lehrzwecken erlaubt ist. Im spanischen Strafrecht stellt der Anbau oder der Besitz von Rausch- und Suchtmitteln einen Straftatbestand dar und verstößt gegen die öffentliche Gesundheit. Darunter versteht man solche Substanzen, die zu dem Zweck gezüchtet und hergestellt werden, um ihren gesetzlich verbotenen Konsum zu fördern, zu begünstigen oder zu erleichtern. Der Verkauf, Besitz oder Eigentum von Hanfsamen erfüllt nicht den Tatbestand einer Straftat. Sweet Seeds vertreibt Hanfsamen sowie anderweitige gesetzlich zugelassene Handelsartikel und Sammlerartikel, und zwar mit der spezifischen Einschränkung, dass solche Artikel weder zu Zwecken benutzt werden dürfen, die gegen die gesetzlichen Vorschriften verstoßen, noch um den Konsum von gesetzlich verbotenen Substanzen zu fördern, zu begünstigen oder zu erleichtern. Unsere Hanfsamen dürfen ausschließlich an Volljährige ab 18 Jahren verkauft werden.